Wer das Optimale für sich erreichen möchte, muss Alternativen kennen. Und das wird im heutigen Steuerrecht zunehmend schwieriger.
Oder er weiß jemanden, der ihn beraten und unterstützen kann.
Unsere Leistungen:
Wir bieten unseren Mandanten Leistungen in den Bereichen der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung, übernehmen Ihre Finanz- und Lohnbuchführung und erledigen Ihren Jahresabschluss und Ihre Steuererklärungen.
Am 25. Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten.
Ein Datenschutzbeauftragter muss bestellt werden, wenn mindestens 10 Personen ständig mit der automatisierten Datenverarbeitung beschäftigt sind oder unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten bei einer Verarbeitung, die eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfordert.
Bei Verstößen gegen die Vorgaben der DSGVO muss zukünftig mit verschärften Sanktionen gerechnet werden.
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